Bankrecht
• Prüfung der rechtlichen Qualität von Kreditbesicherungen
• Einbringlichmachung von bankspezifischen Forderungen
• Verhandlungen mit Kreditinstituten insbesondere in Insolvenzfällen
• Gestaltung und Überprüfung von konsumentenschutzrechtlichen Belangen bei Kreditgewährung sowie bei Fälligstellung und Einbringung von Kreditaußenständen
› Dr. Stephan Gruböck
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